Vorsorge für den Reservierungsausfall (VFDR)
Neu, ab sofort wird die Stornoabsicherung (VFDR) für alle Buchungen einer Ferienwohnung eingeschlossen.
Damit sind Gäste der Ferienanlagen Rügen auch im Krankheitsfall vor den Belastungen durch eventuelle Stornokosten geschützt.
Die Kosten sind gering und werden gleich bei Reservierung Ihres
Urlaubsdomizils mit aufgebucht:
| Fixgebühr |
€ 9,- pro Aufenthalt |
|---|
Die VFDR leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise aus Krankheitsgründen mit Vorlage eines ärtzlichen Attestes für die vom Gast geschuldeten Stornogebühren. Der Gast trägt ab dem 42. Tag vor Anreise einen Selbstkostenanteil von 10% des zu zahlenden Betrages, mindestens € 52,- pro Stornofall.
Mit der Überweisung der Anzahlung für die Reise erkennt der Gast diese Bedingungen an.
Mit diesem Service sind Sie vor dem Stornokosten-Risiko preisgünstig abgesichert!
Sollten Sie bereits Reiserücktrittskosten bei einem Versicherer abgesichert haben, informieren Sie uns bitte vor der Buchung. Nach Eingang der Anzahlung ist ein Storno der VFDR nicht mehr möglich.
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Kontakt
Ferienanlagen Rügen
Haus Strandeck
Strandstraße 12
18586 Ostseebad Göhren
Tel. 03 83 08 / 6666-0
Fax 03 83 08 / 6666-13
e-Mail: info@avr.de